Update zur kommunalen Wärmeplanung
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Die Bundesregierung diskutiert gerade über die Einführung einer verbindlichen kommunalen Wärmeplanung um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Die kommunale Wärmeplanung soll auf den konzeptionellen Planungen für Klimaschutzkonzepte und Energienutzungspläne aufbauen und ähnlich wie ein Flächennutzungsplan künftig die Wärmeversorgung im Gemeindegebiet verbindlich steuern.
Die Planungen sehen in diesem Zusammenhang sogar vor, dass beispielsweise Förderungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder Regelungen wie ein Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze auf die kommunale Wärmeplanung aufbauen sollen. In einer initalen Förderung der Wärmeplanung können sich Kommunen aktuell und bis Ende des Jahres 2023 noch besonders hohe Fördersätze sichern. Später wird die Wärmeplanung voraussichtlich für größere Kommunen verpflichtend sein.
Natürlich beraten wir Sie gerne in diesem Bereich. Wenn Sie sich an uns wenden, profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung in der Aufstellung von Klimaschutzkonzepten, Energienutzungsplänen, Wärmekatastern und Machbarkeitsstudien für Wärmenetze.
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B. A. Betriebswirtschaft
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09251 - 85 99 99 0
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