Neue Förderungen für die energetische Sanierung im Rahmen der BEG
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Seit 01.01.2021 ist der erste Teil der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Diese ordnet die bereits bestehenden Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden (Förderung Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien des BAFA, Effizienzhäuser und Effizienzhaus-Einzelmaßnahmen der KfW) neu.
Wesentliche Änderung, die nun seit 01.01.2021 in Kraft ist:
- Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist nun nicht mehr die KfW, sondern das BAFA zuständig.
- Durch die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können bei Maßnahmenumsetzung zusätzliche +5% Förderung auf die Grundförderung beantragt werden.
- Einige Förderungen haben sich deutlich erhöht.
Bei Fragen zu den Neuerungen durch das BEG können Sie sich gerne an uns wenden. Für einige der häufigsten Fragen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine eigene Fragen- und Antworten-Seite erstellt.
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen folgender Mitarbeiter der EVF - Energievision Franken GmbH gerne weiter:
B. Sc. Geographie
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09251 - 85 99 99 0
boehlein@energievision-franken.de
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