StMWMET: Richtline zur Förderung von Energiekonzepten und Energienutzungsplänen
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Seit 21. Februar 2019 steht es fest: Die Richtline zur Förderung von Energiekonzepten und Energienutzungsplänen geht in die Verlängerung. Zunächst bis 31.12.2021 wurde diese wichtige Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie (StMWMET) für bayerische Kommunen verlängert. Sie ermöglicht Förderungen in Höhe von bis zu 50% für Energieeinsparkonzepte und bis zu 70% für Energienutzungspläne und deren Umsetzung. Im Rahmen dieser RIchtlinie lassen sich neben flächendeckenden Energienutzungsplänen für ganze Gemeindegebiete z.B. auch Einsparkonzepte für die kommunale Straßenbeleuchtung fördern (sog. "CheckUps"). Bei Fragen zu diesem wichtigen Förderinstrument der Bayerischen Staatsregierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Den vollen Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier auf der Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei:
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Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen folgender Mitarbeiter der EVF - Energievision Franken GmbH gerne weiter:
B. Sc. Geographie
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09251 - 85 99 99 0
boehlein@energievision-franken.de
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