GEG 2020: Neues Gebäudeenergiegesetz seit 01.11.2020 in Kraft
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Seit 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG) in Kraft getreten. Es vereint die bis vor kurzem gültigen Gesetze Energie-Einspar-Gesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und die Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Das GEG 2020 regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungsvorhaben. Darüber hinaus ermöglicht das GEG 2020 die Einführung eines CO2-Preises für fossile Energieträger. So wird sich der Preis für Heizöl beispielsweise ab 2021 um ca. 7 ct/Liter erhöhen. Dieser CO2-Preis wird bis 2026 auf ca. 17 ct/Liter steigen. Fossile Energieträger und CO2-Emissionen werden hierdurch in Zukunft deutlich teurer. Weitere Informationen zum neuen GEG auf den Seiten des Bundes-Innenministeriums: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html
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